Abrechnung
Die erbrachten Leistungen werden gemäß der aktuell gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Seit 2020 sind wir nach der GOT verpflichtet zu den gesetzlichen Notdienstzeiten (tägl. ab 18 Uhr (außer bei längerer regulärer Sprechstunde), Fr. 18:00 bis Mo 08:00 Uhr sowie an Feiertagen von 00:00 Uhr -24:00 Uhr) eine Notdienstgebühr von 50 € netto, sowie mindestens den zweifachen Satz der Gebührenordnung zu erheben.
Da Besuche ohne vorherige Terminvereinbarung den Praxisablauf stören und zudem einen unnötigen Stressfaktor für unsere Patienten darstellen, behalten wir uns vor in diesen Fällen einen höheren Abrechnungsfaktor zu erheben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir entstandene Behandlungskosten sofort nach erbrachter Leistung abrechnen, die Bezahlung ist bar oder via EC-Karte möglich.